Auch der Norden soll hier nicht zu kurz kommen
Einige
Begebenheiten aus dem Leben von Peter
Rheder
Am
8. Juni 1738 kauft er die Kate auf der Karte mit der Nummer 2 von
Hinrich Timms Witwe.
Der
Kaufvertrag besagt, dass der Käufer Peter
Rheder
von der Verkäuferin „cum curatore“ (Mit Fürsorger,
wahrscheinlich eine Art Anwalt) die Katenstelle samt Kohlhof und
Ländereien, dazu einen Wagen, einen Pflug, einen Backtrog, eine Kuh,
vier Schafe, zwei Lämmer, einen Tisch, vier Stühle und einen
Brotschrank für 400 Mark übernimmt. Diese hat er mit 400 Mark
bezahlt, die er bereits auf der Kate „stehen“ hat, und weiteren
50 Mark, mit denen er die obrigkeitliche und andere Schulden der
Katenstelle getilgt hat. So darf er den Besitz sofort antreten.
Wirtschaftlich
scheint es ihm und seiner Familie erträglich ergangen sein; denn
immerhin bleibt er bis 1752 auf der Katenstelle und verkauft dann an
Jakob Dietrich Weiler. Allerdings geht aus dem Kaufvertrag hervor,
dass er Peter
Rheder
Schulden hatte. Sofort nach Unterzeichnung des Kaufvertrages tritt
Weiler den Besitz der Katenstelle an. Peter
Rheder
verzieht später nach Lohbarbek, muss aber zunächst noch in Peißen
gewohnt haben.
Im
Jahre 1743 wird Peter
Rheder
als Kirchenstuhlinhaber in Hohenweststedt genannt.
Am
31. Mai des Jahres 1751 verkaufte Peter
Rheder
ein Stück Moorland für 100 Mark an den Kätner Hans Staven. Er
bezeugte, dass er das Geld richtig empfangen hat, und dass das Land
frei von allen Verpflichtungen und Ansprüchen und dem Käufer zur
Verfügung stehe.
Im
Jahre 1775 wird Peter
Rheder
als Prozesszeuge erwähnt. Es ging um Folgendes:
Der
verstorbene Ehemann der Witwe Wohlers, Ehler Wohlers, hatte im Jahre
1745 vom Peissener Bauernlag für fünf Reichstaler den Trenntsaal
gekauft, damals ein sumpfiges Gelände mit einer Insel in der Mitte,
die vor allem im Winter, aber auch sonst häufig von Wasser umgeben
war, in dem Peissner ihr Vieh tränkten. Der verstorbene Wohler hatte
die Insel mit einem Wall umgeben, sie so trockengelegt und das Land
zur Heugewinnung genutzt.
Im
Jahre 1775 nun beschränkte sich die Witwe nicht mehr auf die Nutzung
der Insel, sondern friedete ein Stück Land um den Trenntsaal ein,
das zur „gemeinen Weide“ von Peissen gehörte, so groß, dass man
„fünf Himpten Roggen einsäen konnte“.
Sie
wurde darauf hingewiesen, dass sie als Kätnerin kein Anrecht an der
gemeinen Weide habe und der Kauf des Trenntsaals durch ihren Mann sie
nicht zu einem solchen anmaßenden Schritt berechtige. Dem aber hielt
sie entgegen, dass ihr Mann nicht nur den Trenntsaal gekauft, sondern
darüber hinaus nach dem ersten Kauf für 1 Rthl. Noch ein weiteres
Stück Land um den Trenntsaal erworben habe, in das man drei Himpten
Roggen einsäen könne. Dieses Stück sei mit dem identisch, das sie
nun eingefriedet habe. Den Kaufpreis von 1 Rthl. Hätten die Bauern
tags darauf in dem Krug von Peter
Rheder
vertrunken.
Da
die Peissener Bauern das bestritten, kam es zu einem ersten Termin am
3. August 1775. Darin wurde die Witwe Wohlers dazu vergattert, ihre
Aussage über den zusätzlichen Land-kauf ihres Mannes zu beweisen;
denn eine Urkunde gab es darüber offenbar nicht.
Sie
benannte vier Zeugen: Hans Behrens und Heinrich Leopold Volkmann aus
Peissen, Peter
Rheder
aus Lohbarbek und Hans Wohlers aus Looft.
Peter
Rheder
bestritt wesentliches zur Sache beitragen zu können. Im Gegenteil,
er bestätigte den Standpunkt der Peissener Hufner; denn er sei zwar
zur Zeit des strittigen Landkaufs Krugwirt in Peissen gewesen, habe
aber von dem zusätzlichen Landkauf nichts gehört, könne nur
bezeugen, das die Peissener Hufner eines Tages kurz nach dem Verkauf
des Trenntsaal an den seligen Wohlers zu ihm in den Krug gekommen
seien, ihm ein wenig Geld gebracht und dieses dort vertrunken hätten.
Aus welchem Verkauf das Geld stamme, könne er nicht sagen. In
Wirklichkeit habe es sich dabei nämlich um das Geld gehandelt, das
die Bauern für den Tenntsaal bekommen hätten.