Das Kaltenbacher Adelsgeschlecht:
Die Herren von Kaltenbach sind ein uraltes schwäbisches Adelsgeschlecht, das bereits 1083 urkundlich nachgewiesen ist. Die Besitzungen befanden sich im späteren badischen Oberland mit Zentrum im oberen Kandertal um Bürgeln. Das Geschlecht ist in der männlichen Linie bereits 1159 ausgestorben.
Wappen der Herren von Kaltenbach
Bekannte Mitglieder des Geschlechts:
Werner von Kaltenbach d. Ä. († 1131) 8 Itha von Madelberg († 1131), später Nonne im Kloster Berau
Werner d. J. († 1159); Propst von Bürgeln
Wigbert († 1158); Koadjutor seines Bruders als Propst von Bürgeln
Conrad († im Kindesalter)
Himeltrud; Nonne im Frauenkloster Sitzenkirch
Ida; Nonne im Kloster Berau
Hedwig 8
Geschichte:
Es wird von einer Stammburg nördlich des Weilers Kaltenbach berichtet. Die dortige Michaelskirche wurde im Jahre 1095 vom Bischof von Konstanz, Gebhard III. von Zähringen, geweiht.
Um 1120 tritt Ritter Werner von Kaltenbach d. Ä. unter dem Einfluss des in das Kloster St. Blasien geflohenen Bischofs von Konstanz, Gebhard III., in das Kloster ein. Etwa um 1125 vermacht sein lediger Sohn Wiprecht mit Einverständnis des Vaters und seines ebenfalls im Kloster St. Blasien lebenden Bruders Werner den gesamten Kaltenbachischen Besitz dem Kloster. Im Einzelnen werden dabei Eggenen, Kaltenbach, Sitzenkirch und das abgegangene „Eimuntal“ genannt.Hierzu gehört auch der Bürgelnberg auf dem die Kirche des Dorfes Obereggenen stand, die dem Geschlecht der Kaltenbach als Grablege diente.
Die Ehefrau des Werner von Kaltenbach, Itha von Madelberg, trat 1120 in das Kloster Berau ein. Von dort wurde sie in das Kloster Sulzburg gesandt, um dort die Klosterzucht wiederherzustellen. Die beiden Töchter Itha und Himmeltrud traten ebenfalls ins Kloster ein und begründeten möglicherweise die Zelle bei Sitzenkirch, die 1151 dem Kloster St. Blasien unterstellt wurde.
Die Gründung der Propstei Bürgeln:
Werner von Kaltenbach d. Ä. drängte Abt Rustenus von St. Blasien am Stammsitz der Kaltenbach eine Propstei zu gründen. Dessen Nachfolger, Berthold I. (1125-1141), sandte Werner von Kaltenbach d.J. zusammen mit zwei Klosterbrüdern nach Bürgeln um eine Klosterzelle zu begründen. Als wirtschaftliche Basis erhielt die Klosterzelle Besitzungen des Klosters St. Blasien in Obereggenen, Kaltenbach und Sitzenkirch zugewiesen. 1126 wurde aus der Klosterzelle eine Probstei und Werner von Kaltenbach d.J. wurde Propst. Der Bau einer größeren Kirche wurde geplant, aber erst 1136 erfolgte die Weihe.
Werner von Kaltenbach übergibt dem Abt von Sankt Blasien seine Schenkung
Fam. Kaltenbach
Das seit 1350 in Laufen urkundlich nachweisbare Geschlecht Kaltenbach führt seinen Familiennamen auf „Caltin Bach“ zurück. „Caltin“ ist keltisch und bedeutet „klein“, folglich „Kleiner Bach“. Wenn aufgrund der Überlieferung der Familie von dem adligen gleichnamigen Geschlecht Kaltenbach abstammen soll, so wird diese Vermutung zunächst dadurch wiederlegt, dass die Adelsfamilie nachweisbar keine männlichen ehelichen Nachkommen hinterließ. Denn deren letzte Tochter setzten im Jahre 1210 andere Familien als Erben des Familienbesitzes ein. Eine solche Vermögensübergabe war jedoch damals nur möglich, wenn auch keine entfernten männlichen Verwandten bekannt waren, die ein absolutes Erbrecht besaßen. Unter der Beachtung der damals geltenden Standesgesetze ist daher allenfalls eine nicht standesgemäße, folglich uneheliche Abstammung der Laufener Kaltenbach von dem Adelsgeschlecht denkbar. Damals wurden uneheliche (und damit nicht erbberechtigte) Söhne solcher Adelsfamilien oft als Vögte (teils auf egenen Territorien) eingesetzt.
Von Anfang an bekleidete die Familie Kaltenbach das Amt des Vogtes in Laufen. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts hat sie sich allmählich auch nach Sulzburg, Buggingen, Müllheim, ausgebreitet und zugleich in Britzingen und Dattingen eine hervorragende Stellung eingenommen. Zwischen 1558 und 1899 stellte die Familie in Britzingen sieben Vögte und einen Bürgermeister. Binnen 331 Jahren lenkte sie somit mindestens 160 Jahre, wenn nicht noch länger, die Geschicke unserer Gemeinde. Gleichzeitig stellte sie in Dattingen vier Stabhalter und einen Bürgermeister, welche insgesamt mindestens 90 Jahre lang dem Orte vorstanden. Ferner wurden von der Familie Kaltenbach unzählig viele andere Gemeindeämter wahrgenommen.
Die Familie ist im Deutschen Geschlechterbuch Band 81 veröffentlicht, jedoch wurde von den vielen Linien nur eine direkte Stammlinie des Laufener Zweiges bis 1930 fortgeführt. Daher ist die nachfolgende Darstellung des Britzinger und Dattinger Zweiges eine wertvolle Ergänzung. Mit Hilfe der Kirchenbücher lassen sich leider nicht alle Vorfahren an den ersten hiesigen Vogt Martin Kaltenbach [00 um 1524] anschließen. Es handelt sich um Georg [00 um 1580], Blasius [00 um 1590] und Veltin [00 um 1595], welche altersmäßig und aufgrund gleicher Vornamen ihrer Kinder vermutlich Brüder sind und entweder Geschwister oder Vettern von Peter [00 um 1594] und Fridlin Kaltenbach [00 um 1585] sein könnten. Ebenfalls ist Michael [00 1602] nicht anschließbar, der in Anbetracht der Vornamen seiner Kinder am ehesten ein Sohn von Blasius sein dürfte.
Während von diesen Namensvettern eine große Nachkommenschaft zu verzeichnen ist, hatte der Vogt Peter Kaltenbach nur einen Sohn namens Martin, dessen Kinder ohne Nachfahren gestorben sind.
Die Familie Kaltenbach zählt zur bürgerlichen Führungsschicht des Markgräflerlandes. Diese Tatsache wurde bereits Ausdruck verliehen durch die in einem kaiserlichen Wappenbrief vom 05.04.1564 in Wien bestätigte Wappenbesserung.
Quelle: Ortssippenbuch Britzingen
Kaufbrief von Martin Kaltenbach über ein Viertel Reben aus dem Jahr 1653
Text der Urkunde:
Ich Niclauß Blankhenhorn , der Zeit Vogt Zu Britzingen, Badenweyler Herrschaft, Richter an statt und in nahmen des
Durchlaüchtigen Hochgeborenen Fürsten und Herren, Herren Friderichen, Marggravens Zu Baden und Hochberg, Landgravens Zu Sausenberg,
Gravens Zu Sponheimb und Eberstein, Herrens Zu Röteln, Badenweyler, Lahr und Mahlberg. Meines gnedigen Fürsten und Herrens,
Bekenne Hirmit, daß Heüt dato für mich und ein ofen verbannen Gericht komen und erschienen ist; der Erbare Hanß Schneider, bürger
und Huetmacher Zu Candern, Rötler Herrschaft, anzeigende, wie daß Er ufrecht und redlich verkauft und Zu kaufen geben habe, dem auch
Erbaren Martin Kaltenbach, dem Jungen, bürgern Zu Dattingen, Britzinger Vogteye, Benandtlichen Ein Viertel Reben im
Dattinger berg, und bann Zeücht land uf an Hanß Maueren, land ab,an Hanß Webers Erben, gegen wald an das Nehe pfadt
Zinßt iärlich dem St: Johanser Hanß Zu Neuenburg dreye batzen, sonst eigen; Mehr Ein Viertel Garten Hinder Josten
Zeücht land uf, an Bläsin Kaltenbachs Herrschaft gueth, land ab, an das weber gäßlin, gegen wald, an Georg Kaltenbach den Stabhal-
ter, Zinßt iärlich der Burgvogteye Badenweyler dreye plappert, sonst eigen; Demnach ist dieser Kauf Zu gangen und beschehen für und umb
Neuntzehn gulden, dreye batzen, gueter, genger und genehmer dieser Zeit Landt wehrung; daran solle der Käufer dreye gulden gleich baar
die restierende Sechtzehn gulden, dreye batzen aber uf nechst komende Martini dießes ietzt laufenden Jahrs abrichten und bezahlen derowegen
so mögen Er Käufer oder seine Erben, nur fürohin solch erkaufte Ein Viertel Reben und Ein Viertel Garten geruhiglichen innaben, nutzen ,nießen,
verleihen, verkaufen, und gebrauchen, als all andere sein und ihre recht eigene gueter, ohnverhindert meniglichen; dann Er Verkäufer gelobt und
versprochen hirmit für sich und seiner Erben gedachter Käufer und seiner Erben, wegen dießes Kaufs, ufrechte redliche wehrschaft und fertigung
Zu geben mit verzeichnung alle daran gehabten recht und gerechtigkeiten, künftiger ansprach und forderungen, auch alle und inder gnaden freye-
heiten gericht und rechten Christ: und weltlicher sambt allen andern Außzügen und behelfen insonderheit dem rechten gemeiner verzichnung
widersprechende ohne gefehrdte; weilen dann nun dieser Kauf gemeinen Landts brauch nach Zu gangen, ist solcher durch die Ersamben
Bescheidene Georg Kaltenbach, Fridlin Bürgin, Hanß Sauger, Hanß Freyburger, Waßlin Baumgarten, Georg Eckerlin, all und anders
mehr des Gerichts Zu Britzingen mit Urtel Zu cräften erkandt, und Zu warem Urkundt deßen der Herrschaft Badenweyler Innsiegel
/: iedoch derselbenin alleweg ohne schaden :/ ofentlich Hieran (gehängt?) worden; so gebe und beschehen den Sechs und Zwantzigsten, monats
tag Aprilis: Anno Ein Tausent Sechs Hundert fünfzig und dreye ·/·